Beratung & Coaching

Sie sind Arbeitssuchende(r) oder Arbeitnehmer und benötigen professionelle Hilfe und eine hilfreiche Beratung bei folgenden Themen...?


ERSTELLUNG EINES BEWERBUNGSANSCHREIBENS

ERSTELLUNG VON BEWERBUNGSUNTERLAGEN

PERFEKTIONIERUNG VON AUSSEHEN

HILFE BEI DER AUSARBEITUNG


 Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit

Mit Hilfe eines Vermittlungsgutscheins des Arbeitsamts wird ein Arbeitsloser bei der Suche nach einer Arbeitsstelle von privaten Arbeitsvermittlern unterstützt. Vermittelt der private Arbeitsvermittler erfolgreich eine Arbeitsstelle, erfolgt die Auszahlung des Vermittlungsgutscheins in einer ersten Rate von 1.000 Euro, sobald das Beschäftigungsverhältnis  mehr als 6 Wochen besteht. Die zweite Rate von 1.000 Euro wird ausgezahlt, wenn das Beschäftigungsverhältnis wenigstens 6 Monate besteht. Der Rechtsanspruch begründet sich auf SGB III § 421g.


Wer besitzt Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?

  • Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten und in den letzten drei Monaten mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet waren (Wartezeit). Zeiten von Maßnahmen wie Weiterbildungen, Umschulungen, Eignungsfeststellungsmaßnahmen usw. zählen in diese Frist nicht mit herein, soweit sie von der Arbeitsagentur, einer ARGE oder Optionskommune bezahlt werden. Hat der/die Arbeitslose also vor der Maßnahme die Wartezeit erfüllt, kann der Vermittlungsgutschein jederzeit beantragt werden. Wartezeiten vor und nach der Maßnahme werden zusammengerechnet.
  • Arbeitslose mit einem Ein-Euro-Job
  • Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, haben keinen Anspruch. Hier liegt es im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur, ob ein VGS ausgestellt wird. Sofern genügend Mittel vorhanden sind, können auch sie nach einer Prüfung einen Vermittlungsgutschein erhalten

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann nach 3 Monaten, innerhalb der der Berechtigte 6 Wochen arbeitslos war, der Antrag auf einen Vermittlungsgutschein gestellt werden. Das gilt auch für Menschen die sich in einer Eignungsfeststellungs- oder Weiterbildungsmaßnahme befinden und die genannten Kriterien erfüllen.

 


In welcher Höhe bzw. wann wird der Gutschein ausgezahlt?

  • 1. Rate von 1.000 Euro, wenn das Beschäftigungsverhältnis seit mehr als 6 Wochen besteht
  • 2. Rate von 1.000 Euro, wenn das Beschäftigungsverhältnis wenigstens 6 Monate besteht
  • Der Vermittlungsgutschein im Wert von 2.000 Euro beinhaltet die Umsatzsteuer
  • Der Vermittlungsgutschein für Langzeitarbeitslose und Behinderte kann bis um 500 Euro höher dotiert sein
  • Bei der Beschäftigung muss es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden handeln. Sozialversicherungspflichtig ist die Tätigkeit nur, wenn sie in Deutschland ausgeübt wird
  • Die vereinbarte Beschäftigungsdauer muss mindestens 3 Monate betragen

 


Wer erhält keine Auszahlung mithilfe des Vermittlungsgutscheins?

  • Der neue Arbeitgeber hat den vermittelten Arbeitnehmer in den letzten 4 Jahren vor der Arbeitslosmeldung bereits länger als 3 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ausnahme: befristete Beschäftigung eines Schwerbehinderten
  • Der Vermittler hat sein Gewerbe nicht als Arbeitsvermittlung gemeldet. Ausnahme: Vermittlung durch eine Einrichtung, die für die Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben tätig ist
  • Arbeitgeber und Vermittler sind wirschaftlich und personell miteinander verflochten

 


Prozedere:

  • Arbeitssuchender und Arbeitsvermittler schließen einen schriftlichen Vertrag ab, bei dem der Vermittler beauftragt wird, eine passende Stelle zu suchen
  • Im Erfolgsfall steht dem Vermittler dafür eine Provision zu. Dieser Betrag ist gedeckt durch den VGS
  • Dabei wird erstmal nur ein Teilbetrag von 1.000 Euro ausgezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Wochen dauert
  • Bis zum Zeitraum von 6 Monaten wird die Provisionszahlung gestundet. Nach einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten sind die restlichen 1.000 Euro fällig